Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundsätze der Beratungsleistung

Der Klient nimmt beim Ernährungsberater die Beratungsdienstleistung Coaching in mehreren Coaching-Sitzungen von vereinbarter Anzahl und Dauer in Anspruch. Diese Leistung kann persönlich (an einem vereinbarten Ort) oder per Videokonferenz erbracht werden.

Jedes Ernährungs-Coaching ist eine individuelle, prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Ein Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.

Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.

Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen eigenständig! Der Berater kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“.

Das Angebot des Beraters dient nicht der Heilung oder Linderung von physischen und/oder psychischen Krankheiten oder deren Beschwerden und beinhaltet keine individuelle Beratung im Krankheitsfall. Bei krankheitsbezogenen Beschwerden wendet sich der Kunde an seinen Arzt oder Heilpraktiker.

§ 2 Rechte und Pflichten des Coaches

1. Offenheit: Der Berater legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

2. Datenschutz und Schweigepflicht: Der Berater ist der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Klienten werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der vereinbarten Vertragsleistungen zur Vertragserfüllung hinaus.

3. Neutralität: Der Berater wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

§ 3 Rechte und Pflichten des Klienten

1. Eigenverantwortung: Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching Prozess. Der Berater kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.

2. Termine/Terminabsage: Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine spätestens 24 Stunden im Voraus ab. Dies kann per eMail, SMS oder What’sApp-Nachricht geschehen. Ausgenommen davon sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit oder während des Wochenbettes und der Stillzeit. Sollte die Absage zu spät geschehen (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) werden 50% des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termines eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Beratungsleistung fällig (Einzelstunde 90€).

3. Schutz des Eigentums: Der Klient verpflichtet sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung die vom Berater erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Berater individuell für den Klienten erstellt.

4. Datenschutz und Schweigepflicht: Der Klient stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu.

§ 4 Durchführung der Ernährungsberatung

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (also Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben (z. B. zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Alle Preise beinhalten KEINE Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung)

Eine Coaching-Sitzung umfasst im Regelfall 90 Minuten.

Die Kosten für das gewünschte Beratungs-Paket sind nach Rechnungsstellung vor dem ersten Coaching-Termin zu begleichen. Bei Coaching Paketen über 1.000 Euro werden die Kosten in zwei Rechnungen zu je 50% geteilt. 50% des Gesamtbetrages werden vor dem erstem Coaching-Termin fällig, 50% nach den erbrachten Coaching-Sitzungen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 14 Tagen.

Kostenloses Kennlerngespräch: Das Kennlerngespräch ist vor der Buchung des gewünschten Coaching-Paketes, sowie nach dessen Buchung möglich. Es ist in jedem Fall kostenlos und dauert maximal 45 Minuten.

§ 6 Terminverschiebungen

Terminabsagen & -verschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin ohne Abzug möglich, diese können dann nachgeholt werden. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, oder die Absage erfolgt weniger als 24 Stunden vorher, entfällt der Termin oder wird als Einzeltermin in Rechnung gestellt (Einzelstunde 90€).

§ 7 Gewährleistung

Der Ernährungsberater ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z. B. auf der Grundlage der aktuellen Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Berater nicht. Der Erfolg der Beratung liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.

Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Ernährungsberater empfiehlt eine regelmäßige Blutuntersuchung und verweist im Zweifelsfall an Ärzte oder Heilpraktiker, da er keine Heilkundeerlaubnis besitzt.

§ 8 Haftung

Das Angebot richtet sich an gesunde Menschen und dient nicht der Heilung von Beschwerden und Erkrankungen jeglicher Art.

Wie jede Wissenschaft, ist die Medizin, aber auch die ihr verwandten Disziplinen, ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was die Behandlung und Therapie von Beschwerden und Krankheiten anbelangt. Soweit in der Beratung eine Empfehlung, o. ä. erwähnt wird, darf der Kunde zwar darauf vertrauen, dass der Ernährungsberater große Sorgfalt darauf verwandt hat, dass diese Angabe dem aktuellen Wissensstand entspricht. Jedoch kann für solche keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Der Kunde handelt auf eigene Verantwortung hin.

Im Falle einer vorliegenden Krankheit sollen die Informationen und Empfehlungen des Ernährungsberaters die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung in keinem Falle ersetzen, da die Ernährungsberatung keine Therapie ist. Bei Beschwerden oder Krankheiten sollte sich der Kunde unbedingt an fachkundige Ärzte, Heilpraktiker oder Psychologen/Psychotherapeuten wenden.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtstand wird der Geschäftssitz des Ernährungsberaters vereinbart.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.